Gefördert über die Kranken- oder Pflegekasse.
Das Dusch-WC kann als Hilfsmittel verschrieben werden. Die Abrechnung erfolgt dann über die mit uns kooperierenden Sanitätshäuser. Des Weiteren ist auch die Beszuschussung im Sinne der Wohnumfeldverbesserung möglich. Bezuschussungen bis zu einer Höhe von 4.000,00 € möglich.
Wir sagen Ihnen gerne wie.